Integration asuländischer Schüler\374
Transkript
Integration asuländischer Schüler\374
Integration ausländischer Schüler Die Michaelschule wird seit ihrer Übernahme in die Trägerschaft des Bistums Osnabrück im Jahre 1977 auch von ausländischen Schülern besucht. Darunter sind viel muslimischen Glaubens. Ihre Zahl unterliegt relativ starken Schwankungen und ist abhängig von der wirtschaftlichen Situation der Betriebe, in denen die Eltern der Kinder traditionell arbeiten. Diese sind: Torfverarbeitungsbetriebe, Gartenbaubetriebe, Dienstleistungsbetriebe und die Schiffsbauwerft Meyer sowie deren örtliche Zulieferbetriebe. Für die Michaelschule ergaben sich daraus verschiedene Konsequenzen: 1. altersgerechte Beschulung Aufgrund der geringen Sprachkenntnisse und der mangelnden Sozialkompetenz ist man an Schulen häufig geneigt, Ausländerkinder bei der Einschulung Klassen der jüngeren Jahrgänge zuzuweisen. Das hat zur Folge, dass diese Kinder nicht altersgemäß beschult werden und auf diese Weise bis zur Erlangung eines Schulabschlusses ein Schuljahr verlieren und damit auch ein Jahr später einen Beruf ergreifen können. Die nicht altersgemäße Beschulung der Kinder hat weiter zur Folge, dass diese Kinder von ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung her früher als ihre Mitschüler pubertieren. D.h. mit der Pubertät gibt es für die muslimischen Kinder entscheidende Veränderungen wie Kopftuchzwang, Rolle von Mädchen und Jungen oder Mann und Frau bei den Moslems, Heiratsversprechen, Abkehr von westlicher Lebensgestaltungsmustern usw. Mit anderen Worten: Durch die altersunterschiedliche körperliche und geistige Entwicklung der Kinder einer Klasse werden die muslimischen aufgrund ihres Glaubens und seiner besonderen Vorschriften in eine Sonderrolle gedrängt, für die die deutschen Schüler kein oder aufgrund ihres jüngeren Alters noch kein Verständnis aufbringen. 2. Integration in die Schulgemeinde/ Sprachförderung – Erlernen der deutschen Sprache Nicht zuletzt aufgrund der Problematik der nicht altersgemäßen Beschulung und aus den daraus gewonnenen Erfahrungen werden die ausländischen Kinder und Jugendlichen an der Michaelschule grundsätzlich den altergemäßen Schuljahrgängen zugeteilt. Darüber hinaus erhalten sie für den Zeitraum von 1 – 2 Jahren Förderunterricht, um die deutsche Sprache zu erlernen. Dieses erscheint uns im Sinne der Integration von großer Wichtigkeit. Das Miteinander-sprechen-können und der damit fortschreitende Zugewinn an Sozialkompetenz entlässt die Ausländerkinder zunehmend aus ihrer Sonderrolle, die sie bei ihrer Einschulung, und das gilt in einem besonderen Maße für die Schüler, die als sogenannte Quereinsteiger im Laufe eines Schuljahres zu uns in die Schule kommen, naturgemäß einnehmen. Sprache schafft Miteinander und macht Platz für Toleranz. - muslimische - türkische Schüler und Schülerinnen 3. Muttersprachlicher Unterricht in Türkisch - Teilnahme am Religionsunterricht/ Konfrontation mit religiösen Themen der türkischen Landeskunde 1 An dieser Stelle erhebt sich auch die Frage nach dem Religionsunterricht für Schüler muslimischen Glaubens. Grundsätzlich gilt, dass alle Schüler und Schülerinnen, die die Michaelschule als „Freie Katholische Schule“ besuchen, am Religionsunterricht teilnehmen müssen. Das gilt für die Schüler des muslimischen Glaubens genauso wie für die, die dem evangelischen oder dem katholischen Glauben angehören. An der Michaelschule wurde in den letzten Jahren ein Unterrichtsmodell entwickelt, welches einerseits einer Gettoisierung vorbeugt und andererseits zumindest einen Weg der Integrationsmöglichkeit für muslimische Schüler und Schülerinnen beschreibt. Seitens der Bezirkregierung Osnabrück unterrichtet über einen so genannten Gestellungsvertrag ein türkischer Lehrer muslimischen Glaubens an verschiedenen Schulen der Stadt Papenburg und des Umlandes muslimische Schüler. Dieser trat im Jahr 1977, also nach Übernahme der Schule in kirchliche Trägerschaft, mit der Bitte an uns heran, doch auch an unserer Schule zweimal in der Woche jeweils am Nachmittag muslimische Kinder unterrichten zu dürfen. Dieser Bitte wurde unsererseits entsprochen. Doch schon bald traten erste Probleme auf. Dadurch, dass der „Türkischunterricht“ für diese Kinder in den Fächern „Muttersprachlicher Unterricht in Türkisch“ und „Religiöse Themen der türkischen Landeskunde“ nur in den Nachmittagsstunden stattfand, also in Ergänzung zum normalen stundenplanmäßigen Unterricht, kam es oftmals zu einer Überforderung der teilnehmenden Schüler. Sie hatten keine Zeit, sich auf den Unterricht des nächsten Tages vorzubereiten bzw. sich zu erholen. Darüber hinaus arbeiteten viele der Schüler zusammen mit ihren Eltern in Torfverarbeitungs- und Gartenbaubetrieben und versäumten den „Türkischunterricht“. In Absprache mit dem „Türkischlehrer“ haben wir es daher ermöglicht, den „Türkischunterricht“ mit in den stundenplanmäßigen Vormittagsunterricht zu nehmen, ihn zeitlich so einzubinden, dass er weitgehendst parallel zum katholischen bzw. evangelischen Religionsunterricht stattfindet. Dieses geschieht bis zum heutigen Tag. Zusätzlich wurde für diesen Unterricht ein eigener Unterrichtsraum geschaffen. Die am „Türkischunterricht“ teilnehmenden Schüler und Schülerinnen erhalten eine Zeugniszensur. Den Schülern, besonders aber deren Eltern, ist es durchaus bewusst, dass sie bzw. ihre Kinder eine „Freie Katholische Schule“ besuchen, eine Schule mit einer besonderen Ausprägung und einem vom katholischen Glauben geprägten Schulleben. Darüber werden sie bei der Anmeldung seitens der Schulleitung informiert und darauf hingewiesen, dass von ihnen erwartet wird, die Zielsetzung der Schule aktiv mitzutragen. Mit der Unterschrift unter den in türkischer Sprache übersetzten Schulvertrag verpflichten sich die Eltern verbindlich dazu. Neben dieser Information werden die Eltern während der verschiedenen Elternabende und Informationsveranstaltungen über die besondere Ausprägung der Michaelschule informiert und damit konfrontiert. Auch der „Türkischlehrer“ weiß um die besondere Situation und Zielrichtung der Schule und trägt diese ausdrücklich mit bzw. vertritt diese in der türkischen Elternschaft. Durch die Einbindung des „Türkischlehrers“ in die Fachschaft Religion und die daraus resultierende dichte Kommunikation zwischen den einzelnen Religionslehrern der drei an der Schule vertretenen Glaubensrichtungen kann durchaus von einer Kooperation dieser gesprochen werden. So ergeht stets eine Einladung zur Teilnahme an religiösen Feiern wie Gottesdienste, Morgengebete, ökumenische Feiern usw. an alle drei Religionsangehörigen/ -gemeinschaften, ohne dass eine Teilnahme verpflichtend ist. Auch finden sich in den Lerninhaltsplänen selbstverständlich die Themen „gemeinsamer Besuch von Kirche und Moschee und Auseinandersetzung bzw. Information mit und über den Glauben der andersgläubigen Mitschüler und Mitschülerinnen.“ – Unterrichtsinhalte wie das Gottesbild der Christen und der Moslems, Verständnis Jesu, Propheten, Noah, Abraham, Maria werden im gemeinsamen Religi2 onsunterricht - Klassenunterricht – erörtert. Dabei wird möglichst eine offene Form des Arbeitens gewählt. Darüber hinaus finden die türkischen Schüler durchaus ihren eigenen Platz im Schulleben der Schule. So wissen sie sich beispielsweise im Rahmen von Schulfesten und Feierlichkeiten zu bestimmten Themen einzubringen: türkische Küche, landesübliche Gesellschaftsspiele, Ausstellungen zum Thema „Die Türkei – unsere Heimat: Land und Leute, Schrift und Sprache, Glaube und Feste der Moslems.“ 4. Teilnahme am allgemeinen Unterricht Das Tragen eines Kopftuches, der Nichtverzehr von Schweinefleisch oder die eingeschränkte Teilnahme am Schwimmunterricht werden an der Michaelschule durchaus toleriert. Eine generelle Befreiung vom Sportunterricht, Hauswirtschaftsunterricht oder vom Biologieunterricht, beispielweise während der unterrichtlichen Behandlung des Themas Sexualkunde, wird hingegen nicht gewährt. Sollten zwingende religiöse Gründe, die im Herkunftsland Gebot oder religiöser Brauch sind, Sonderregelungen erfordern, müssen diese Gründe mit der Schulleitung erörtert werden, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Regelung, muss das Kind die Schule verlassen und eine öffentliche Schule besuchen. 5. Person des Lehrers Abschließend lässt sich sagen, dass das an der Michaelschule entwickelte Modell zur Integration muslimischer Schüler und Schülerinnen durchaus gelungen ist und vielleicht einen Weg aufzeigt, der auch auf andere Schulstandorte zu übertragen ist. Dabei versteht es sich von selbst, dieses natürlich mit Blick auf die Schulsituation vor Ort auf seine Machbarkeit hin zu interpretieren. Entscheidend für das Gelingen ist die Person des „Türkischlehrers“. Dieser muss selbst ein hohes Maß an Bereitschaft zur Integration zeigen und sich auch in das Lehrerkollegium als Kollege einbringen. Dann wird er, wie an der Michaelschule, für die Kollegen zum Ansprechpartner und zu einem wichtigen Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus. Manches Schülerproblem lässt sich in einem solchen Falle frühzeitig erkennen und beheben. 6. Regelung des Schulbesuches Der Schulbesuch der Ausländerkinder wird an der Michaelschule wie auch für die deutschen Schüler auf der Basis eines für die Schüler, die Eltern und die Schule gültigen Schulvertrages geregelt. Dieser beinhaltet verbindliche Leistungserklärungen aller Vertragspartner, die gültige Schulordnung, das Bischöfliche Schulgesetz und das Schulprogramm der Michaelschule. Der Vertrag wird mit Aufnahme des Kindes in die Michaelschule geschlossen und ist für die Dauer des Schulbesuches rechtsverbindlich. Für die türkischen Kinder und die Schüler aus den arabischen Ländern ist der Vertragstext jeweils in die entsprechende Muttersprache übersetzt, so dass es eventuelle Sprachschwierigkeiten oder daraus resultierende Missverständnisse weitgehend ausgeschlossen sind. Evaluation Die Erfahrungen, die wir an der Michaelschule mit dem schuleigenen Konzept der „Integration ausländischer Schüler“ machen, sind äußerst positiv. Gerade auch aufgrund der engen Beziehung bzw. Beratung von Schule und Elternhaus über den „Türkisch-Lehrer“ zeigt sich als besonders effektiv. Seine Mittlerfunktion ist von un3 schätzbarem Wert. Eltern und Schule werden gleichermaßen frühzeitig über Veränderungen oder sich abzeichnende Unregelmäßigkeiten informiert. Pädagogische Maßnahmen wie Präventivmaßnahmen können zeitnah ergriffen bzw. geplant werden, Eltern direkt interaktiv in den Erziehungsprozess eingebunden werden. Geplant ist es, den „Türkisch-Lehrer“ auch in die Praktikumsbetreuung einzubeziehen. Schulvertrag - türkisch Okul Sözleqmesi Ayrx dinlerden (Müslüman,Yahudi...) veya baqka mezheplerden (Prorestan Ortodoks...) olan öärenciler ve veliler iwin, „Okula Kayxt Sözleqmesi“ Michaelschule, Osnabrück Katholik Mezhebinin ´ yönetiminde olan ve özel bir okuldur.Bu nedenle Katholik Mezhebinin temel amawlarxxna ve prensiplerine uymak zorundadxr. § Amawlarx (1)Katholik Mezhebine baälx olan Okulumuz, Katholik Mezhebi`nden olan ve Hxristiyan dinin temel insanlxk prensiplerine inanan ve anlayxqlara göre wocuklarxnxn eäitimini isteyen, velilerin wocuklarxna verilen bir hizmettir. (2)Dini esaslarlar, okulumuzdaki eäitim ve gösterilen dersleri belirlemekte etkisini göstermektedir. Bu nedenle dindersleri okulumuzda zorunlu olup, önemli bir yeri vardxr. Diäer derslerde de Katholik mezhebinin temel amawlarx gözönünde bulundrak, verilmektedir. Katholik Mezhebinine ait olannözelnokul, günümüzdeki düqünce ve davranxqlarx walxqmalarx düqünerek, onlara daha olumlu katkxlarda bulunarak;daha rahat yaqamaya yardxmcx olmaya walxqxyor. Michaelschule, tamamen Katholik Kilisesi´ne ait özel bir okul olmasxna raämen;ayrx dinlerden ve mezheplerden olan öärencilerin eäitimlerine awxktxr. Bu nedenle diäer dinlere ve mezhepler saygxlx ve hoqgörülüdür. Aynx saygx ve hoqgörüyü de diäer dinlerden ve mezheplerden olanlardan da beklemektedir. Bu prensipleri kabul edip, yerine getirilmesinde tam destek verilmesinde yardxmlarxnxzx bekliyoruz. Böylece asgari olarak okul yaqamxndaki kurallara uymayx ve yerine getirmek iwin, gerekli olanlarx yapmayx kabul etmek önkoqulu vardxr. Dini bayramlarda izin vermek ise, Niedersachsen Eyaleti´nin Okulda uygulaäx resmi tatillere göre (Qu andaki kanunlara göre; bayramxn 1.Gününde bir gün!)izin verilmektedir. Diäer dinlerden ve mezheplerden olan öärencilere, kendi dinlerinden din dersleri verildiäi sürece, bu derslere katxlma zorunluluäu vardxr. „Ev Ekonomisi, Biyoloji, Spor ve Yüzme“derslerine hangi konu olursa olsun katxlmak zorundalar. Eäer dini inanwlarx nedeniyle bu derslere katxlmanxn bir sakxncasxolup, yapmasx uygun deäilse;bunu kanxtlayan belgelerle okul idaresiyle konuqmalarx gerekiyor. Örneäin Mutfak iqleri gibi Ev Ekonomisi derslerinde ise, Müslüman olan öärencilere domuz eti yerine, inanwlarxna göre helal olan baqka etle yemek yapmak olanaäx verilecektir. Baqörtüsünü dini inanwlarx gereäi örtmek isteyenlere de izin verilmektedir. Bu anlattxäxmxz kurallara; her hangi bir nedenle uymak istemeyen öärenciler, baqka bir okula kayxt yaptxrmak zorunda kalacaklardxr. Okulumuzun; bu temel kurallarxna ve amawlarxna uyup,bunlarxn yerine getirilmesinde yardxmcx olacaäxnx awxklamasxnx tüm velilerden ve öärencilerden önkoqul olarak istenmektedir. 4
Benzer belgeler
Schulvertrag - Michaelschule
Bu prensipleri kabul edip, yerine getirilmesinde tam
destek verilmesinde yardxmlarxnxzx
bekliyoruz. Böylece
asgari olarak okul yaqamxndaki kurallara uymayx ve yerine
getirmek iwin, gerekli olanlarx...