Schulvertrag - Michaelschule
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Schulvertrag - Michaelschule
Michaelschule HS/RS i.T. der Schulstiftung i.d. Diözese Osnabrück Teilweise offene Ganztagsschule Michaelschule, HS/RS, Splitting links 23/24, 26871 Papenburg Tel. 04961-73025 Fax 04961-77291 E.Mail: [email protected] Internet: www.michaelschule.de Schulvertrag „Tolerierendes Miteinander“ „Gelebtes Füreinander“ 209 Michaelschule HS/RS i.T. der Schulstiftung i.d. Diözese Osnabrück Teilweise offene Ganztagsschule Miteinander und Füreinander Wir – die Michaelschule – sind ein Schulsystem mit zirka 1000 Schülern und Schülerinnen1, Lehrern und Mitarbeitern. Als Erziehungsziel und Leitbild haben wir den „solidarischen Menschen“ definiert, der im „gelebten Füreinander“ und „tolerierenden Miteinander“ ein mündiges Mitglied der sich ständig verändernden Gesellschaft sein will. Um dieses Ziel umzusetzen, ist es notwendig, dass wir bestimmte Regeln beachten, die von Schülern, Eltern und Lehrern im Schulvertrag und seinen Bestandteilen, den gegenseitigen Leistungsverbindlichkeiten, der gültigen Schulordnung, dem „Bischöflichen Gesetz für katholische allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft“2 und dem Schulprogramm „Michaelschule ... fürs Leben lernen“3 festgehalten worden sind. Schulvertrag 4 geschlossen zwischen der Michaelschule i.k.T. Papenburg und dem Schüler _________________________________________ und dessen Erziehungsberechtigten Straße: ______________________ ( ) Ort : _________________________________ Die Vertragspartner verpflichten sich, die im Vertrag festgehaltenen gegenseitigen Leistungsverpflichtungen, Ordnungen und Ziele nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten und aktiv mitzugestalten. ____________________________________ Erziehungsberechtigte/r __________________________________ Schüler ____________________________________ Schulleiter Papenburg, den _____________________ 1 Im Folgenden steht die Bezeichnung Schüler sowohl für Schüler als auch für Schülerin. Bischöfliches Gesetz für katholische allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft, Osnabrück 1999 3 Ludger Stukenborg, Michaelschule ... fürs Leben lernen, Papenburg 2002 4 Der Vertrag wird am 1. Schulbesuchstag nach Aufnahme des o.a. Kindes in die Michaelschule HS / RS i.k.T., Papenburg, gültig. 2 210 Inhalt Seite Schulvertrag 1 1. Leistungsverbindlichkeiten 3 1.a. Pädagogischer Grundkonsens 3 1.b. Leistungen der Schule 4 1.c. Leistungen des Schülers 4 1.d. Leistungen der Erziehungsberechtigten 4 2. Schulordnung 5 3. Schulvertrag - türkisch 8 Schulvertrag - arabisch 10 211 1. Leistungsverbindlichkeiten Die Schule, die Schüler sowie deren Eltern verpflichten sich, von Ihnen geforderte Leistungen einzubringen, um eine konfliktarme und lernfördernde Schule zu schaffen. Ziel dieser Verpflichtung ist die Realisierung des Leitbildes der „Solidarische Mensch“, dabei bildet der getroffene „pädagogische Grundkonsens“ die Basis für die gemeinsame Arbeit der Schulgemeinschaft der Michaelschule. 1.a. Pädagogischer Grundkonsens Das Erziehungsziel der „Solidarische Mensch“ ist eng verbunden mit einem pädagogischen Grundkonsens, der von der Schulgemeinschaft entwickelt wurde. Unter dem Schulmotto „God is myn Leidsman“, das einem alten Papenburger Seemannsspruch entspricht, wird dieser in der Michaelschule wie folgt beschrieben: Bildung: - Vermittlung einer gesellschaftlich bedingten und erforderlichen Allgemeinbildung sowie Fachkompetenz unter Berücksichtigung besonderer Neigungen und Fähigkeiten auf dem Hintergrund eines breit gefächerten Wahlpflichtkurs- und AG-Angebotes. Förderung: - Förderung der sozial- und leistungsschwachen aber auch der leistungsstarken und bereiten Schüler im Sinne einer ganzheitlichen Erziehung und Persönlichkeitsentwicklung. Berufsorientierung: - Hinführung zu einer beruflichen Erstausbildung bzw. zu einer der Schulen im berufsbildenden Schulwesen durch geeignete unterrichtliche Maßnahmen und Konzepte. Unterrichtsprinzip: - Projekt- und Handlungsorientiertheit als Unterrichtsprinzip mit dem Ziel der Stärkung und Förderung der Methoden-, Team- und Sozialkompetenz der Schüler . Neue Medien: - Befähigung zum sach- und fachgerechten Umgang mit neuen Medien und Förderung persönlichkeitsrelevanter Medienkompetenz. Umwelt: - Befähigung zur Übernahme von Verantwortung für die Schöpfung, Bereitschaft und Einsicht wecken zum verantwortungsbewussten Handeln gegenüber und mit der Natur. Religion: - Schaffen eines auf der Grundlage der göttlichen Offenbarung religiös geprägten Schullebens, in dem die Schüler ihren Glauben kennen lernen und annehmen können. Elternarbeit: - Vertrauensvolle Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule als Grundlage der gemeinsamen Erziehung der Schüler. 212 1.b. Leistungen der Schule Die Schule verpflichtet sich den Schüler in seiner Persönlichkeitsentwicklung zu fördern, seine Leistungsanstrengungen zu würdigen und zu unterstützen. Sie bietet ihm Lernangebote, die es ihm ermöglichen, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben, die ihn zu einem erfolgreichen Schulabschluss führen, ermittelt in regelmäßigen Lernstandsanalysen den Leistungsstand des Schülers, bietet Schülersprechstunden und Elternabende an und gibt darüber hinaus Gelegenheit zur Beratung des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten, informiert den Schüler und/oder seine Erziehungsberechtigten regelmäßig über seine schulische Entwicklung (Zeugnisse, Gutachten, Elternsprechabende), informiert die Erziehungsberechtigten über Angelegenheiten oder Probleme des Schülers, die seine Arbeit oder sein Verhalten beeinträchtigen können. 1.c. Leistungen des Schülers Der Schüler verpflichtet sich zur Leistung entsprechend seiner individuellen Fähigkeiten und unternimmt eigene Anstrengungen, um den angestrebten Schulabschluss zu erreichen, nimmt regelmäßig und pünktlich am Unterricht teil und informiert die Schule bei Fehlen wegen Erkrankung oder aus anderen Gründen, nimmt regelmäßig an den Leistungskontrollen teil und nimmt die Beratungsangebote der Schule an, beteiligt sich an außerunterrichtlichen Schulaktivitäten und wirkt bei der Gestaltung eines christlich geprägten Schullebens mit, verpflichtet sich zur Einhaltung der gültigen Schulordnung und zu einem christlich/ solidarischen Verhalten innerhalb der Schulgemeinschaft, nimmt an religiösen Veranstaltungen der Schule teil, verpflichtet sich zur gewaltfreien Konfliktlösung, verpflichtet sich, die Umwelt im Sinne der Schöpfung zu wahren. - 1.d. Leistungen der Erziehungsberechtigten Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, ihr Kind in seinen Leistungsanstrengungen zu unterstützen und vertrauensvoll mit der Schule zusammenzuarbeiten, sorgen für die regelmäßige Teilnahme ihres Kindes am Unterricht und informieren die Schule bei Fehlen wegen Erkrankung oder aus anderen Gründen, kontrollieren die Erledigung der Hausaufgaben des Schülers und unterstützen das häusliche Lernen, unterstützen Maßnahmen der Schule zur Förderung ihres Kindes und nehmen die Beratungsangebote an, halten ihr Kind zu gewaltfreier Konfliktlösung an, nehmen als gewählte Vertreterinnen und Vertreter an den Sitzungen der schulischen Gremien teil, sind bereit, den jährlich seitens des Schulträgers erbetenen Sachkostenzuschuss an die Schule zu entrichten, verpflichten sich, die Zielsetzung der Schule aktiv mitzutragen, sind damit einverstanden, dass Foto-, Film-, Video- und Tonaufnahmen, auf denen ihr Kind zu erkennen ist, für schulische Zwecke veröffentlicht werden. 213 Schulordnung Umgang miteinander Damit ein positives Miteinander gelingt, ist es notwendig, dass sich alle an bestimmte Spielregeln halten: Freundlichkeit, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft, gegenseitige Achtung und umweltbewusstes Verhalten sind unerlässlich. Für uns alle sollte „Bitte“, „Danke“, „Entschuldigung“ und ein freundlicher Gruß selbstverständlich sein. Wir achten sehr auf einen rücksichtsvollen Umgang miteinander. Probleme und Streitigkeiten sind ohne Gewalt zu lösen. Das bedeutet auch, andere nicht durch Schimpfwörter, Bespucken .... zu beleidigen. Jeder sollte bei Streit schlichtend eingreifen oder andere um Hilfe bitten. Man kann sich an die Klassenlehrerin, den Klassenlehrer wenden, auf dem Schulhof an die Aufsicht führenden Lehrerinnen und Lehrer oder an die Schulleitung. Niemals Gleiches mit Gleichem vergelten! Gegenstände, die andere stören oder verletzen können, dürfen nicht mitgebracht werden (siehe auch „Waffenerlass“). Unterricht und Schulgebäude Das Schulgebäude ist für die Schüler nach dem ersten Klingeln geöffnet. Sie gehen dann zu ihrem Klassenraum oder den entsprechenden Fachräumen und warten auf ihre Lehrerin, ihren Lehrer. Sollte die Lehrerin oder der Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse sein, so benachrichtigt die Klassensprecherin oder der Klassensprecher das Sekretariat. Unsere Unterrichtszeiten sind wie folgt geregelt Unterrichtsbeginn: 1. Stunde: 2. Stunde: Frühstückspause: 3. Stunde: 4. Stunde: Pause: 5. Stunde: 6. Stunde: Essensausgabe I Essensausgabe II 7. Stunde: 8. Stunde: Schülertransport: 9. Stunde: 10. Stunde: - - 8.10 Uhr 8.10 – 8.55 Uhr 9.00 – 9.45 Uhr 9.45 - 10.05 Uhr 10.05 – 10.50 Uhr 10.55 – 11.40 Uhr 11.40 - 12.00 Uhr 12.00 – 12.45 Uhr 12.45 – 13.30 Uhr 12.45 - 13.30 Uhr 13.30 - 14.00 Uhr 14.00 - 14.45 Uhr 14.45 - 15.30 Uhr 15.45 Uhr, Busbahnhof Schule 15.40 Uhr, Richtung Leer: Bolwin 15.30 - 16.15 Uhr 16.15 - 17.00 Uhr Zwischen der 1. und der 2. Stunde bzw. der 3. und der 4. Stunde erfolgt kein Pausenzeichen. Nicht die Uhr oder das Klingeln beenden den Unterricht, sondern die Lehrerin oder der Lehrer. Da in vielen Klassen der Unterricht weitergeht, wird leise in die entsprechenden (Fach-) Räume gewechselt. Der Flur ist kein Aufenthaltsraum! Jeden Morgen beginnt der Unterricht zur Einstimmung in den Tag mit einem Gebet, einer Meditation oder einem Lied. 214 - - - - - Im Schulgebäude, vor allem in den Treppenhäusern gilt zu Beginn und zum Ende der Pausen in besonderem Maße: Fair geht vor! Rempeln, Drängeln, Schubsen ... muss nicht sein! Jede Klasse darf ihren Klassenraum selbst gestalten und eigene Regeln des Zusammenlebens aufstellen. Die Räume der anderen Klassen und deren Einrichtung werden besonders respektiert, da man dort Gast ist. Das Eigentum der anderen ist zu achten! Gefundene Gegenstände werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben. Hier kann man nachfragen, wenn etwas verloren wurde. Die Einrichtungen der Schule und die Lernmittel wie Bücher, Karten, Fernseher, Filmgeräte ... sind ordentlich zu behandeln. Wer etwas mutwillig kaputt macht, muss es ersetzen! Jede Klasse übernimmt die Verantwortung für ihren Klassenraum. Dazu gehört auch, dass nach Unterrichtsschluss der Raum ordentlich gefegt wird. Selbstverständlich werden die Stühle am Ende des Unterrichts hochgestellt und die Tafel geputzt. Pausen und Schulhof Die Pausen werden auf dem Schulhof verbracht. Es ist selbstverständlich, dass das Schulgelände während des Schulvormittags nicht verlassen werden darf. Die Aufsicht entscheidet bei Regenwetter oder starkem Frost, ob die Schüler im Klassenraum bleiben oder/ und sich auf den Fluren aufhalten. Dabei bleiben die Klassenzimmertüren geöffnet. Im Schülerkiosk oder in der Mensa können verschiedene Getränke, belegte Brötchen, Kakao, Jogurt, Eis... gekauft werden. Drängeln vor den Kiosken ist unfair! Die Verpackungen werden in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter gegeben. Dieses gilt für das Gebäude wie für den gesamten Schulhof. Jeder Einzelne hat darauf zu achten, dass auf dem gesamten Schulgelände Müll in die dafür vorgesehenen Müllbehälter geworfen wird. Während des Vormittags darf der Schulhof nicht mit dem Fahrrad befahren werden. Die Fahrräder gehören in die Fahrradständer. Die Fahrräder der Mitschüler sind tabu! Wenn ein Fahrrad beschädigt worden ist, ist dieses sofort im Sekretariat zu melden. Dabei werden nur solche Fahrräder versicherungstechnisch behandelt, die bei den Fahrradüberprüfungen im Herbst als verkehrssicher geprüft und registriert worden sind. Spucken ist unhygienisch und beleidigend. Darum ist es sowohl im Gebäude wie auch auf dem Schulhof strikt verboten. Kaugummis werden grundsätzlich in den Mülltonnen entsorgt. Die Beete und Pflanzen gehören mit zu unserem Schulhof. Sie dürfen nicht zerstört werden. Die Toiletten sind notwendige Einrichtungen, die besonders sauber zu halten sind. Sie sind keine Aufenthaltsräume in den Pausen. Es ist selbstverständlich, dass Jungen keine Mädchentoiletten und Mädchen keine Jungentoiletten betreten. Wer die Toilettenräume mutwillig beschmutzt, muss selbst die Reinigungsarbeiten übernehmen. Handys, MP3 Player, Gameboys usw. bleiben während der Unterrichtsstunden und im Schulgebäude ausgeschaltet. Auch das Tragen der zugehörigen Kopfhörer ist im Schulgebäude nicht erlaubt. Bei Verstößen muss das entsprechende Gerät auf Verlangen des unterrichtenden oder Aufsicht führenden Lehrers oder der Lehrerin abgegeben werden. Es kann nach Ablauf einer Woche jeweils am Freitag nach der 6. Stunde aus dem Sekretariat abgeholt werden. Fehlverhalten Jede Lehrerin, jeder Lehrer oder auch Mitarbeiterin und Mitarbeiter werden mit geeigneten Maßnahmen auf ein eventuelles Fehlverhalten reagieren. Dafür sieht das Bischöfliche Schul215 gesetz4 unter § 27 bzw. § 28 so genannte Erziehungsmittel, bei schwereren Verstößen gegen die gültige Schulordnung Ordnungsmaßnahmen vor. Im Gegensatz zu den Ordnungsmaßnahmen können Erziehungsmittel von jedem einzelnen Lehrer oder von jeder Lehrerin ausgesprochen werden. Sowohl Erziehungs- als auch Ordnungsmaßnahmen dienen in jedem Falle der Aufrechterhaltung der Schulordnung und damit des gewaltfreien Miteinanders in der Schulgemeinschaft. 4 Bischöfliches Gesetz für katholische allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft, Osnabrück 1999 216 3. Schulvertrag - türkisch Okul Sözleqmesi Ayrx dinlerden (Müslüman,Yahudi...) veya baqka mezheplerden (Prorestan Ortodoks...) olan öärenciler ve veliler iwin, „Okula Kayxt Sözleqmesi“ Michaelschule, Osnabrück Katholik Mezhebinin ´ yönetiminde olan ve özel bir okuldur.Bu nedenle Katholik Mezhebinin temel amawlarxxna ve prensiplerine uymak zorundadxr. § Amawlarx (1)Katholik Mezhebine baälx olan Okulumuz, Katholik Mezhebi`nden olan ve Hxristiyan dinin temel insanlxk prensiplerine inanan ve anlayxqlara göre wocuklarxnxn eäitimini isteyen, velilerin wocuklarxna verilen bir hizmettir. (2)Dini esaslarlar, okulumuzdaki eäitim ve gösterilen dersleri belirlemekte etkisini göstermektedir. Bu nedenle dindersleri okulumuzda zorunlu olup, önemli bir yeri vardxr. Diäer derslerde de Katholik mezhebinin temel amawlarx gözönünde bulundrak, verilmektedir. Katholik Mezhebinine ait olannözelnokul, günümüzdeki düqünce ve davranxqlarx walxqmalarx düqünerek, onlara daha olumlu katkxlarda bulunarak;daha rahat yaqamaya yardxmcx olmaya walxqxyor. Michaelschule, tamamen Katholik Kilisesi´ne ait özel bir okul olmasxna raämen;ayrx dinlerden ve mezheplerden olan öärencilerin eäitimlerine awxktxr. Bu nedenle diäer dinlere ve mezhepler saygxlx ve hoqgörülüdür. Aynx saygx ve hoqgörüyü de diäer dinlerden ve mezheplerden olanlardan da beklemektedir. Bu prensipleri kabul edip, yerine getirilmesinde tam destek verilmesinde yardxmlarxnxzx bekliyoruz. Böylece asgari olarak okul yaqamxndaki kurallara uymayx ve yerine getirmek iwin, gerekli olanlarx yapmayx kabul etmek önkoqulu vardxr. Dini bayramlarda izin vermek ise, Niedersachsen Eyaleti´nin Okulda uygulaäx resmi tatillere göre (Qu andaki kanunlara göre; bayramxn 1.Gününde bir gün!)izin verilmekte217 dir. Diäer dinlerden ve mezheplerden olan öärencilere, kendi dinlerinden din dersleri verildiäi sürece, bu derslere katxlma zorunluluäu vardxr. „Ev Ekonomisi, Biyoloji, Spor ve Yüzme“derslerine hangi konu olursa olsun katxlmak zorundalar. Eäer dini inanwlarx nedeniyle bu derslere katxlmanxn bir sakxncasxolup, yapmasx uygun deäilse;bunu kanxtlayan belgelerle okul idaresiyle konuqmalarx gerekiyor. Örneäin Mutfak iqleri gibi Ev Ekonomisi derslerinde ise, Müslüman olan öärencilere domuz eti yerine, inanwlarxna göre helal olan baqka etle yemek yapmak olanaäx verilecektir. Baqörtüsünü dini inanwlarx gereäi örtmek isteyenlere de izin verilmektedir. Bu anlattxäxmxz kurallara; her hangi bir nedenle uymak istemeyen öärenciler, baqka bir okula kayxt yaptxrmak zorunda kalacaklardxr. Okulumuzun; bu temel kurallarxna ve amawlarxna uyup,bunlarxn yerine getirilmesinde yardxmcx olacaäxnx awxklamasxnx tüm velilerden ve öärencilerden önkoqul olarak istenmektedir. 218 Schulvertrag - arabisch 219
Benzer belgeler
Integration asuländischer Schüler\374
Bu prensipleri kabul edip, yerine getirilmesinde tam destek verilmesinde yardxmlarxnxzx bekliyoruz.
Böylece asgari olarak okul yaqamxndaki kurallara uymayx ve yerine getirmek iwin, gerekli olanlarx...